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In der typischen wilden Ehe leben zwar die Partner wie Ehepartner zusammen, sind aber nicht verheiratet. Kümmert sich einer der beiden Partner um ein gemeinsames Kind, so kann der verdienende Partner diesen steuerlich geltend machen, und das in Höhe von bis zu 7680,-€.

Und wir zeigen Ihnen wie!

 

Steuerberater Leonberg - Kanzlei Scheurer & Decker | mail@kanzlei-scheurer-decker.de