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Bei der Abfindung kommt es darauf an, das die Zahlung zum richtigen Zeitpunkt kommt - und der ist steuerbar. Aufgrund der Fünftelregelung müssen gezielt alle anderen Einkünfte vermieden werden und Gegenpole geschaffen werden. 

In einem persönlichen Gespräch erörtern wir mit Ihnen Ihre persönliche Situation und nehmen Ihre Vorstellungen vom weiteren Arbeits oder Rentenweg auf. Im zweiten Schritt zeigen wir Ihnen auf, was sich wie auf Ihre Steuer auswirkt. Oft löst ein verdienter Euro, zwei Euro Steuern aus.

Auch berechnen wir Ihnen die Auswirkungen einer getrennten Veranlagung, denn bei dieser Veranlagungsform werden die Einkünfte des Ehegatten nicht mit in die Berechnung der Fünftelregelung miteinbezogen.

Die gezielte Beratung ist bei einer Abfindung nicht mit Berechnungen in Internet zu vergleichen. Wir berechnen nicht was Sie zahlen müssen, sondern zeigen Ihnen wie Sie es nicht zahlen müssen!

 

Steuerberater Leonberg - Kanzlei Scheurer & Decker | mail@kanzlei-scheurer-decker.de